• 27. - 28. September 2024
  • Design Center Linz, 4020

Messevorbereitung

Bestellungen

Für den Einlass zur Messe am 22.- und 23. September benötigen Sie ein Online Ticket. Als Aussteller wird Ihnen ab Mitte August eine E-Mail mit Ihrem TAN-CODE zur Registrierung zugesendet. Damit können Sie Ihre Mitarbeiter und Standpersonal im Online Ticketshop registrieren und erhalten bequem auf Ihr Handy Ihren individuellen Ausstellerausweis zugesandt. 

Der TAN-Code ist 15 Mal gültig. Sollten Sie weitere Ausstellerausweise benötigen, senden Sie uns bitte eine Email an [email protected]

DoN restaurant & catering gmbH
Europaplatz 1
4020 Linz
T: +43 732 73 64 41
F: +43 732 73 08 41 
E: [email protected] 
www.don.at  

 

Öffnungszeiten 2023 Restaurant im Foyer Ost 

Mo, 18.09. - Do, 21.09.           11:30 - 14:00 Uhr

Fr, 22.09. - Sa, 23.09.              08:30 - 18:00 Uhr 
warme Gerichte                           11:00 - 14:30 Uhr    

So, 24.09.                                  11:30 - 14:00 Uhr                                               

Gerne können Sie vor Ort mit dem Restaurant eine Vereinbarung für eine Firmenrechnung für jene Kolleginnen und Kollegen die Ihren Ausstellerausweis im Restaurant vorzeigen, vereinbaren. 

Zum Webshop des Design Centers gelangen Sie hier.

Bestelldeadlines des Design Center: 

  • Regulärer Bestellschluss: 27.08.2023, Bestellungen die danach eingehen. müssen mit folgenden Manipulationsaufschlägen kalkuliert werden:
  • Ab 28.08.2023 zzgl. 25% Manipulationsaufschlag
  • Ab 04.09.2023 zzgl. 50% Manipulationsaufschlag
  • Stornierungen bereits gebuchter Leistungen sind ab 06.09.2023 mit 100% Storno zu kalkulieren.

Design Center Linz
Europaplatz 1
4020 Linz

Martin Doblreiter
T: +43 732 6966 118
E: [email protected]

Barbara Eglseer
T: +43 732 6966 211
E: [email protected]

 

 

Buchen Sie hier Ihre Hilfskräfte:

Leopold Schöffl GmbH & Co KG

Stefan Karlinger
Derfflingerstraße 31
4020 Linz
T: +43 732 654 211-12
T: +43 660 148 2940
F: +43 662 409 0692    
E: [email protected]
www.schoeffl.at

Bei Anfragen bitte Herrn Karlinger direkt kontaktieren.

 

UNIQA Österreich Versicherungen AG

Johann Haidinger
Funk International Austria GmbH
T: +43 676 3333 548
E: [email protected]

Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen Herr Haidinger von Funk International Austria GmbH gerne zur Verfügung.

RAML Gastroservice Festausstattung GmbH
Gewerbezeile 72
4202 Sonnberg i.M.

Anfragen senden Sie bitte an:

T: +43 7215 2581
E: [email protected]

Tiefgarage & Freiparkplatz Design Center

275 Parkplätze stehen direkt beim Design Center in der Tiefgarage zur Verfügung und sind den Ausstellern vorbehalten. Die Parkkarten müssen jedoch vorab bestellt werden.  Es können mit nachfolgendem Formular pro Aussteller max. 2 zusätzliche Parkkarten bestellt werden. 

Anlieferung
Die Regelung zur Anlieferung während der Aufbauzeit finden Sie unter dem Punkt „ANLIEFERUNG“ in der Aussteller-Checkliste.

 

Alternativ können Sie auch auf die öffentliche Südbahnhofmarkt Garage Khevenhüllerstraße 6-10, 4020 Linz nutzen. 
Ca. 3m Gehweg zum Design Center Linz

 

STANDout
Messeplatz 1
1020 Wien 

Wolfgang Rötzer
T: +43 1 72720 - 6209
E: [email protected]

STEINERLIVE.COM
STEINER Mediensysteme GmbH
Gewerbegebiet 11
2100 Stetten
T: +43 2262 733 33 0 
E: [email protected]

Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten 2023

Freitag, 22. September                  09:00 – 18:00
Samstag, 23. September               09:00 – 18:00

 

Aufbau 2023

Montag, 18. September                 07.00 – 18.00
Dienstag, 19. September               07.00 – 18.00
Mittwoch, 20. September             07.00 – 18.00
Donnerstag, 21. September          07.00 – 18.00

 

Vorgezogener Aufbau und Verlängerungen

Der Aufbau ist täglich bis 18 Uhr kostenlos. Über diesen Zeitraum hinausragende Aufbauzeiten sind kostenpflichtig und müssen mit dem Veranstalter oder dem Hallenmeister im Vorfeld abgeklärt werden. 

Aktivitäten nach Messeschluss (zb. Standfeste) sowie Verlängerungen der Auf- und Abbauzeiten, welche nicht in die offiziellen Auf- und Abbauzeiten fallen,  bedingen ebenso zusätzliche Kosten.

Falls ein vorgezogener Aufbau, Verlängerungen ode Standfeste benötigt werden, senden Sie bitte bis 4. September 2023 Ihre Anfrage an [email protected]

Die Verrechnung erfolgt pro Aussteller bzw. pro Standbauunternehmen und angefangener Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten für Standfeste (Sanitäter, Betriebsfeuerwehr, Security etc.) sind separat zu erfragen. Bitte setzen Sie sich hierfür mit der Messeleitung in Verbindung. 

Abbau 2023

Halle B

Samstag, 23. September              18.00 – 22.00
Sonntag, 24. September               07.00 – 19.00
Montag, 25. September                07.00 – 19.00

Foyer Ost, Foyer West, Zwischenfoyer

Samstag, 23. September              18.00 – 22.00
Sonntag, 24. September               07.00 – 19.00

Kaution

Kaution: € 100,- für 2 Stunden während des Auf- und Abbaus im Bereich der Ladezone. Wir ersuchen Sie sich im Sinne aller ausstellenden Unternehmen an diese Regelung zu halten. Sollten Fahrzeuge länger als 2 Stunden die Ladezone beanspruchen werden die € 100,- einbehalten.

Die Flächenmiete (ausgenommen Fertigstände) beinhaltet grundsätzlich keinen Grundaufbau (Rück- und Trennwände). Diese können Sie bei unserem Standbau Partnerunternehmen Standout separat bestellen.

Bauhöhe
Die Überschreitung der örtlich zugelassenen Aufbauhöhe über das Normalmaß von 2,50m (siehe Punkt „Bauhöhe“) durch Überbauten, Beschriftungen und Dekorationen jeder Art bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn bei der Messeleitung einzureichen. Für zweigeschossigen Standaufbau, Tribünen, Zelte bzw. Scheinwerfergerüste ist ein Abnahmebefund eines Zivilingenieurs für die sach- und fachgerechte Errichtung vor Ort (aufgrund vorliegender Statik) sowie den gefahrlosen Betrieb erforderlich, welches spätestens am letzten Aufbautag am Vormittag bei der Messeleitung abzugeben ist.

Sämtliche Wände, die an Besuchergänge grenzen (insbesondere auch bei Inselständen), dürfen nur zu einem Drittel vollflächig verbaut werden und sind entsprechend aufgelockert zu gestalten.

Es darf unter keinen Umständen selbstklebender Teppich verwendet werden, da dieser den Hallenboden beschädigt und die Klebstoffrückstände kaum mehr zu entfernen sind. (Das Entfernen der Kleberückstände wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.)

Abhängungen
Abhängungen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Hängepunkten unter Einhaltung der statischen Gegebenheiten durchgeführt werden. Die Genehmigung sowie die Durchführung der Hängepunkte erfolgt ausschliesslich durch die Vertragsfirma des Veranstalters, System Standbau Salzburg Gesellschaft m.b.H. Die Abhängungen/Hängepunkte sind unabhängig der Masse doppelt voneinander zu sichern und bedürfen nach Errichtung einer Abnahme durch einen Ziviltechniker.

Foyers
Das Befahren der Foyers mit Hubwägen, Staplern sowie Elektrogabelhubwägen ist strengstens verboten! Bitte benutzen Sie die Beladetore der Hallen. Verursacher haften für Schäden!

Brandschutz

Bitte beachten Sie ebenfalls die Branschutzordnung des Design Center Linz (siehe Punkt "Brandschutzordnung Design Center Linz")

 

Für Aufbaufragen kontaktieren Sie bitte das Messeteam unter [email protected].

Erfüllung der steuerlichen Grundvoraussetzungen für eine Messeteilnahme in Österreich für AusstellerInnen aus dem Ausland

AusstellerInnen, die in Österreich zum Zeitpunkt der Messe weder Wohn- oder Firmensitz, einen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine Betriebsstätte haben, und die in Österreich Umsätze tätigen, bei denen es nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt (d.s. insbesondere Inlandslieferungen, sonstige Leistungen an Privatpersonen), sind verpflichtet, sich beim Finanzamt Graz-Stadt registrieren zu lassen und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Umsatzsteuerjahreserklärungen abzugeben.

Dazu benötigen sie eine UID-Nr. (=Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), die wie folgt zu beantragen ist:

  • Formular Verf19 (deutsch) bzw. Verf19E (englisch):
    Fragebogen zur Erteilung einer Steuernummer/UID-Nummer, welche in Folge auf allen an das Finanzamt gerichteten Schreiben angegeben werden muss.
  • Kopie des Handelsregisterauszugs („Gewerbeschein“) bzw. des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/ust-veranlagungsverfahren.html 

Wir empfehlen unseren Ausstellern eine Vorlaufzeit von mind. 3 Wochen vor Messebeginn einzuplanen, um eine rechtzeitige Abwicklung sicherzustellen.

In der Aussteller Checkliste finden Sie alle wichtigen Informationen, Kontakte und Deadlines zur Vorbereitung Ihres Messeauftritts.

Die Standardhöhe für Standbauten beträgt 2,5m.

Höhere Standbauen sind nur nach Vorlagen von Bauplänen (alle Ansichten, Grundriss) und schriftlicher Zustimmung der Messeleitung zulässig, wobei zu beachten ist, dass eine Nachbarschaftszone von 2m eingehalten oder eine schriftliche Zustimmungserklärung der angrenzenden Standnachbarn eingeholt werden muss. Bitte beachten Sie ausnahmslos die maximalen Bauhöhen:

Ausstellungshalle: 
Am Rand bodenstehend 5,5m
Unter dem Balkon bodenstehende 4,0m
Innerhalb der Halle bodenstehend 3,5m

Foyer West/Ost: 
Am Rand bodenstehend 5,5m
Unter dem Balkon bodenstehend 4,0m
In der Mittebodenstehend 3,5m

Zwischenfoyer: 
Im Bereich des Zwischenfoyers bodenstehend 3,20m

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Messeteam unter [email protected].

Ausländische Arbeitgeber haben die während des Auf- und Abbaus beteiligten entsendeten Arbeitskräfte spätestens eine Woche vor Arbeitsaufnahme bei der Zentralen Koordinierungsstelle des BMF elektronisch anzumelden. Es werden schwerpunktmäßig arbeitsmarktrechtliche Kontrollen durch die Finanzpolizei durchgeführt, auf die wir weder Einfluss haben, noch im Vorfeld darüber informiert werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen (ZKO) unter: https://www.bmf.gv.at/betrugsbekaempfung/entsendung-zentrale-koordination/entsendemeldungen-zentrale-koordinationsstelle.html 

Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung die Brandschutzordnung des Design Centers Linz.

Die meistgestellten Fragen:

Kojenabdeckungen geschlossen über 30m²
benötigen einen Funkrauchmelder, der mit der Brandmeldeanlage des Design Centers Linz verbunden ist. Alle 6m ist die Installation eines Funkrauchmelders verpflichtend. Dieser muss auch schon während des Aufbaues und bis zu Abbauende solange die Decke geschlossen ist, montiert und aktiv sein. Kosten erfahren Sie beim Design Center Linz.

Kojenabdeckungen mit Stoff über 30m² 
Stoffe müssen B1, Q1, Tr1 und Sprinklertauglich und eine Wasserdurchlässigkeit von 80% aufweisen. Entsprechende Zertifikate sind dem Design Center Linz jederzeit zur Verfügung zu stellen (ab Zeitpunkt der Montage).

Sämtliche Materialien
insbesondere Stoffe jeglicher Art, müssen B1, Q1, Tr1 aufweisen. Entsprechende Zertifikate sind dem Design Center Linz jederzeit zur Verfügung gestellt zu werden (ab Zeitpunkt der Montage). Bei nicht vorhanden sein oder Zweifel behält sich das Design Center Linz das Recht vor, ein Teststück vom jeweiligen Material abzutrennen und zu prüfen. Kosten werden keine ersetzt.

Offenes Feuer ist im ganzen Gebäude verboten. Ausnahmen können nur unter gewissen Vorraussetzungen schriftlich vom Brandschutzbeauftragten des Design Centers Linz und der Messeleitung gewährt werden.

Die Feuerwehrumfahrt muss immer freigehalten werden und darf auch nicht für kurzfristige Ladetätigkeit genutzt werden. Die Feuerwehrumfahrt ist ein 4m breiter Fahrstreifen direkt um das Gebäude. Weiters sind sämtliche Notausgänge und Stiegenhäuser von jeglicher Lagerung aller Art freizuhalten (während Aufbau – Messe – Abbau). Die Hauptverkehrswege im Gebäude müssen während der ganzen Zeit permanent freigehalten werden. Ein etwaiger Abtransport wird zu Lasten des Ausstellers durchgeführt.

Lagerungen von Gasflaschen sind im Haus untersagt. Soll es für einen Betrieb unumgänglich sein, ist jede Gasflasche (CO2, Helium, …) dem Design Center Linz vor Einbringung zu melden. Jede dieser Flasche muss ab Einbringung vor Beschädigung und Umfallen (sicheres Anhängen auch in Kojen ist notwendig) geschützt werden.

Es besteht die Möglichkeit elektronisch eine Ausnahmebewilligung für das Wochenendfahrverbot zu stellen.

Gehen Sie dazu auf die Homepage des Landes OÖ (www.ooe.gv.at) unter E-GOVERNMENT. Die Registrierung finden Sie auf der rechten Seite unter dem Login. Nach der Registrierung finden Sie unter E-GOVERNMENT auf der linken Seite den Punkt Dienste.

Es erscheint eine Liste mit Formularen, wählen Sie Ausnahme vom Wochenendfahrverbot. Sie erhalten eine kurze Erklärung - den Antrag finden Sie links oben neben dem Logo! Sie erhalten eine kurze Erklärung - den Antrag finden Sie links oben neben dem Logo!

Der Bescheid wird Ihnen dann ebenfalls elektronisch über Internet zugestellt.

Im Design Center Linz gilt ein generelles Rauchverbot während des gesamten Messeverlaufs, d.h. während der gesamten Aufbau-, Messe- und Abbauzeit. Davon ausgenommen sind gekennzeichnete Raucherzonen, sofern in diesen Aschenbecher sowie selbstlöschende Abfallbehälter eingerichtet sind.

UNIQA Österreich Versicherungen AG

Johann Haidinger, Funk International Austria GmbH
Tel: +43 676 3333 548
E: [email protected]

Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen Herr Johann Haidinger von Funk International Austria GmbH gerne zur Verfügung.

Leitfaden im Schadensfall



Versicherungsbedingungen Unfall



Versicherungsbedingungen Leitungswasserschäden



Versicherungsbedingungen Feuer


Besondere Versicherungsbedingungen (Messen und Ausstellungen)


Versicherungsbedingungen Einbruchdiebstahl


Allgemeine Transportversicherungsbedingungen


Datenschutzhinweis

Bestellungen WLAN: